Wir stehen für volle
Kosten-Kontrolle

Jeder schönheitsformende Eingriff ist individuell. Dr. Brölsch behandelt mit Augenmaß und Umsicht. Dies gebietet sein hoher Anspruch an seine Dienstleistung sowie sein Selbstverständnis als behandelnder Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Wenn es um Ihre Schönheit und Gesundheit geht, haben Sie bei Löwen Ästhetik in Braunschweig stets volle Kostenkontrolle.

Gerne beraten wir Sie!

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Schönheitsbehandlungen: Hoher Anspruch, faire Preise

„Wie viel kostet…?“ ist eine der meistgestellten Fragen an uns bei Löwen Ästhetik in Braunschweig. Wir verstehen, dass neben der Qualität der Schönheitsbehandlung der Preis eine zentrale Rolle bei der Auswahl eines Behandlers spielt. Von reißerischen Angeboten und Werbebotschaften wie „schnell“, „to go“,  zum „Schnäppchenpreis“ im Zusammenhang mit schönheitsformenden Eingriffen halten wir jedoch nichts. Dr. Brölsch ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Ein Titel, den nur führen darf, wer über eine umfangreiche medizinische Ausbildung sowie langjährige praktische Erfahrung verfügt und schließlich die Prüfung als Facharzt erfolgreich besteht. Fachärzte unterstehen darüber hinaus der Kontrolle durch die Ärztekammer.

Medizinisch bestens versorgt – vom ersten Termin bis zum Abschlussgespräch

Löwen Ästhetik steht für hohe Qualität bei Behandlungen und Operationen, bei der Auswahl der verwendeten Produkte sowie beim Service. Dazu gehört u.a. auch eine umfangreiche Beratungsleistung sowie Nachkontrollen. Jeder Körper und jedes Anliegen ist individuell. Darauf nimmt Dr. Brölsch Rücksicht und berät daher nach eingehendem Gespräch und Untersuchung nicht nur auf Basis ästhetischer, sondern auch medizinischer Gesichtspunkte. Im Nachgang können wir Ihnen ein konkretes Kostenangebot machen.

Grundlage unserer Preisgestaltung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei Anti-Aging-Anwendungen wie Faltenbehandlungen wird zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Sofern eine Behandlung medizinisch notwendig ist, entfällt die Umsatzsteuer.

Ein Beratungsgespräch ist eine ärztliche Leistung, für die Kosten in Höhe von 65 Euro entstehen.

Erstklassige Produkte, individuelle Beratung

Unsere Facharztpraxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist eine Privatarztpraxis. Dies bedeutet, dass unsere Patienten die Kosten selbst tragen. Je nach medizinischer Notwendigkeit des schönheitsformenden Eingriffs kommt auch die private Krankenversicherung für einen Teil oder die gesamten Kosten auf. 

Die Kosten für Operation oder ambulante Eingriffe können variieren. Dies hängt von der Anatomie des Körpers, den Wünschen der Patienten, den Narkosekosten sowie weiteren Faktoren ab. Daher halten wir nichts von Pauschalpreisen. Sie als Patient wünschen sich eine individuelle Behandlung und haben diese auch verdient. Dafür steht Dr. Brölsch.

 

Was kostet eine Schönheitsbehandlung?

Den persönlichen, unverbindlichen Termin zur Facharzt-Sprechstunde berechnen wir mit 65 Euro. Dieses Beratungsgespräch ist eine ärztliche Leistung. Darüber hinaus entstehen Ihnen zunächst keine weiteren Kosten. Sie entscheiden, ob Sie die Dienstleistung des Facharztes für plastische und ästhetische Chirurgie in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Am Ende der ärztlichen Sprechstunde geben wir Ihnen eine erste Preisschätzung für die gewünschte Behandlung. In den darauffolgenden Tagen erhalten Sie von uns je nach Behandlung auch einen  Kostenvoranschlag.

Die Behandlungskosten setzen sich je nach Behandlung z. B. wie folgt zusammen:

  • Beratungshonorar
  • Behandlungs- und / oder OP-Honorar
  • Kosten für die Anästhesie
  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für Material
  • ggf. Kosten für den Klinikaufenthalt
  • ggf. Übernachtungskosten

Je nach Art und Umfang der Schönheitsbehandlung oder Schönheits-OP können Folgekoste bei der Nachbehandlung entstehen. Wir klären Sie im persönlichen Gespräch darüber auf.

Wie kann ich die Schönheits-OP finanzieren?

Die Kosten für plastische und ästhetische Schönheitsbehandlungen und -Operationen sind in der Regel selbst von Patientinnen und Patienten zu tragen. Nur in speziellen Fällen, sofern es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.

Folgende Finanzierungsmodelle sind bei Schönheitseingriffen üblich:

1. Privatzahler: Einen schönheitsformenden Eingriff vorzunehmen, ist keine leichte Entscheidung. Oft hören wir, dass sich Patientinnen und Patienten bereits lange mit dem Gedanken beschäftigt haben. Dabei spielt auch der finanzielle Aspekt eine Rolle. Schließlich müssen die Leistungen für ästhetische Behandlung selbst getragen werden. Sofern nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, bieten wir eine Ratenzahlung an, die wir vorab schriftlich fixieren.

2. Übernahme durch die Krankenkasse: Bei einer medizinischen Indikation kann der plastische bzw. ästhetische Eingriff erforderlich sein. Krankenkassen übernehmen in diesen Fällen die Gesamtkosten oder Teile der Kosten. Wir dokumentieren unsere Untersuchungsergebnisse und leiten diesen an Ihre Krankenkasse weiter. Bei Bedarf überweisen wir auch zu anderen Fachärzten wie z.B. Dermatologen oder HNO-Ärzten. 

3. Kreditfinanzierung: Insbesondere junge Menschen verfügen oft nicht über ausreichend Kapital, um sich die gewünschte Schönheitsbehandlung oder Schönheits-OP leisten zu können. In diesen Fällen empfehlen wir, dass Sie sich mit Ihrer Hausbank besprechen. Darüber hinaus können Sie sich an ein Kreditinstitut wenden, das auf die Finanzierung medizinischer Behandlungen spezialisiert ist. 

Was mache ich, wenn bei der Schönheitsbehandlung Folgekosten entstehen?

Alle vorhersehbaren Kosten kalkulieren wir verlässlich für Sie. Dennoch birgt jeder Eingriff auch Risiken. Wir klären Sie darüber vor der Behandlung umfassend auf. Um finanziell jedoch im Ernstfall nicht alleine dazustehen, empfehlen wir Ihnen, sich mit einer entsprechenden Folgekostenversicherung bei plastischen und ästhetischen Eingriffen auseinanderzusetzen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie lediglich auf die Option hinweisen, jedoch unter Berücksichtigung der ärztlichen Berufsordnung keine konkreten Policen oder Versicherer benennen dürfen.