Lipödem Stadium III: Wann zahlt die Krankenkasse?

16. April 2020

Viele Betroffene haben lange darauf gewartet: Seit 1. Januar 2020 wird die sogenannte Liposuktion an Armen und Beinen bei Patientinnen mit Lipödem Stadium III von den Krankenkassen bezahlt. Jedoch gibt es zahlreiche Hürden. Wir zeigen Ihnen auf, welche dies sind und wie sie zu Ihrem Recht kommen.

Beim Lipödem handelt es sich um eine chronische, krankhafte Fettverteilung, die bei Frauen auftritt und die im fortgeschrittenen Stadium weder durch Ernährungsumstellung noch durch Sport gelindert werden kann. Das Lipödem ist genetisch bedingt oder tritt infolge hormoneller Störungen vor allem an Armen und Beinen auf. Es führt dort zu Vergrößerungen des Fettgewebes und geht mit starken Dellen und Faltenwurf der Haut einher. Betroffene leiden nicht nur unter körperlichen Schmerzen, sondern auch psychisch unter dieser Erkrankung.

Liposuktion: Kostenübernahme mit Hindernissen
Wenn konventionelle Therapien keine Linderung bringen, kann eine Liposuktion die richtige Wahl der Therapie sein. Dabei handelt es sich um eine Fettabsaugung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Ärzte, Kliniken und Krankenkassen über Leistungen der Krankenversicherung beraten, hat beschieden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zunächst befristet bis 31.12.2024 die Kosten für die Fettabsaugung bei Frauen mit Lipödem im Stadium III bezahlen.
„Dies ist grundsätzlich eine gute Nachricht, allerdings ist die Kostenübernahme an diverse Voraussetzungen geknüpft“, sagt Dr. G. Felix Brölsch. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Braunschweig behandelt seit Jahren Frauen mit Lipödem. Viele von ihnen suchen in seiner Praxis Löwen Ästhetik um Rat. „Viele Patientinnen kommen mit der Überzeugung, es reiche aus, die Versichertenkarte vorzuzeigen. Dies ist nicht der Fall.“

Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei der Liposuktion
Damit die Krankenkassen die Kosten für die Liposuktion übernehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Lipödem im Stadium III vorliegen.
  • Vor einer Fettabsaugung muss mindestens sechs Monate lang eine konservative Therapie (z.B. Lymphdrainage, Bewegungstherapie, Kompression) erfolgt sein, die jedoch keine Verbesserung der Beschwerden gebracht hat.
  • Der Body Mass Index (BMI) der Patientin darf 35 nicht überschreiten.

Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, kann der behandelnde Arzt eine Liposuktion verordnen. Hierfür stellt er einen Operationsplan auf, der mit der Krankenkasse abzustimmen ist. „Als Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie sind wir zur Behandlung und Fettabsaugung nicht nur berechtigt, sondern bringen auch die professionelle chirurgische Erfahrung mit“, sagt Dr. Brölsch. Aufgrund der Kooperation mit dem Städtischen Klinikum Wolfenbüttel kann Löwen Ästhetik auch solche Patientinnen medizinisch versorgen, bei denen pro Eingriff mehr als 3000 ml reines Fettgewebe entnommen werden muss. Der G-BA macht hier klare Vorgaben. Lipödem-Patientinnen rät Dr. Brölsch zur umfangreichen Beratung durch einen Facharzt, damit Betroffene auch zu Ihrem Recht kommen und die Übernahme der Kosten durch die Krankenversicherung gewährleistet ist.

Löwen Ästhetik Teil einer Erprobungsstudie zur Liposuktion
Da es zur Liposuktion bei Lipödem noch keine aussagekräftige Studienlage gibt, hat der G-BA zudem eine entsprechende multizentrische, randomisierte und kontrollierte Studie beschlossen. Ziel ist es, den Nutzen der Liposuktion bei der Lipödembehandlung im Vergleich zu einer konservativen Therapie zu erforschen. „Löwen Ästhetik ist in Kooperation mit dem Städitschen Klinium Wolfenbüttel Teil dieser Studie und behandelt Patientinnen mit entsprechender Diagnose“, sagt Dr. Brölsch. „Die Ergebnisse fließen dann unmittelbar in die Erhebung ein.“