Lipödem-Behandlungen: Keine Abrechnung via Krankenkasse bei uns möglich
In einem wegweisenden Beschluss vom 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entschieden, dass die Liposuktion bei Lipödem künftig unabhängig vom Stadium unter engen Voraussetzungen Teil des regulären Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen wird. Bislang war die Operation nur befristet für Stadium III als Kassenleistung anerkannt – diese Übergangsregelung ist nun entfristet worden
Damit können betroffene Patientinnen künftig – nach mindestens sechsmonatiger konservativer Therapie ohne ausreichenden Erfolg – einen Anspruch auf Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse geltend machen, was wir sehr begrüßen.
Wichtig für Sie zu wissen:
Wir als Fachpraxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie dürfen derzeit keine Eingriffe über die Krankenkasse abrechnen. Da wir keine kassenärztliche Zulassung haben, bieten wir leider keine Beratungen mehr zu diesem Thema an. Eine Behandlung in unserer Praxis wäre weiterhin ausschließlich privat zu zahlen. Dr. med. G. Felix Brölsch sagt: „Wir schätzen es sehr, dass die Krankenkassen endlich die Krankheit anerkennen und Leistungen übernehmen. Ich empfehle allen Betroffenen, sich an eine erfahrene und auf Lipödem spezialisierte Praxis zu wenden.“